, Halbheer Roger
Der nächste Schritt ist gemacht: OK des Kantons
Wie ihr aus den letzten Informationen entnehmen konntet, hat der Kanton geprüft, ob sich das Grundstück aus Sicht des Gewässerschutzes für einen Pumptrack eignet. Heute haben wir erfahren, dass dies grundsätzlich möglich ist. Wir sind dem Pumptrack also einen Schritt nähergekommen.
Nun werden wir überprüfen, ob sich der rote umrandete Teil des Grundstücks (Abb 2) für einen Pumptrack eignet. Der schraffierte darf nicht versieglet werden, kann aber für Bänke etc. genutzt werden.
Wir versuchen jetzt, zusammen mit der Gemeinde und einer Pumptrack-Baufirma eine Begehung durchzuführen, um diese Frage zu klären und bei einem positiven Befund zusammen mit der Gemeinde die nächsten Schritte einzuleiten.